AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
1.2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
1.3. Sämtliche gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet.
2. Inkrafttreten des Vertrages
2.1. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.
2.2. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang der Auftrages bei uns berechtigt diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Angaben
3.1. Abbildungen, Zeichnungen, Massangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachliche gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
4. Preise
4.1. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
4.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
5. Lieferungen
5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne das deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt werden.
5.4. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge unser Eigentum.
6.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
6.3. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden. Der Käufer hat alles Erforderliche, zur Abwehr derartiger Zugriffe durch Dritte, auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, schad- und klaglos zu halten.
6.5. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich oder vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
6.6. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.
6.7. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7. Zahlung
7.1. Der Erstauftrag wird gegen Vorauskasse ausgeliefert. Wir sind jederzeit berechtigt, Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Lieferungen auf offene Rechnung sind gemäß den jeweiligen Fakturenvermerken zahlbar. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
7.2. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
7.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer verpflichtet sich bei Überschreitung der Zahlungsziels, aus welchen Grund auch immer, Verzugszinsen von mindestens 1% p. M. zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
7.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferungen jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.5. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7.6. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware, so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche, zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
8. Beanstandungen
8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge oder Qualität der Ware und Rügen wegen Falschlieferung müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
8.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebungen, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Linz.
9.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden.
9.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für St. Thomas am Blasenstein zuständigen Gerichtes vereinbart.
10. Rücksendungen
10.1. Rücksendungen lassen wir grundsätzlich aus Kostengründen abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Annahme von „UNFREI“ Paketen abgelehnt wird. Fordern Sie uns bitte zur Abholung auf.
11. Veredelung
11.1. Bei Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 kann sich durch Veredelung (Druck, Stick, Namenskletter, etc.) die Warnschutzklasse ändern (zB aus Klasse 3 wird 2 bzw. Klasse 1).
11.2. Vor Veredelung erhalten Sie von uns einen Probeabzug. Dieser muss genau geprüft und nach Druck-/ Stickreiferklärung mit Ihrer Unterschrift per Mail an uns zurückgesendet werden. Produktionsbeginn ist erst nach Erhalt des unterschriebenen Probeabzuges! Für nachträglich beanstandete Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Abzug ist nicht maßgebend für die Farbe (Bildschirmdarstellung weicht ab). Embleme werden gemäß Farbangaben im Probeabzug lt. Muster gedruckt (kleine Farbabweichungen möglich). Ohne genaue Farbangaben/Muster werden die Farben des Korrekturabzugs für den Druck verwendet. Eine Überlieferung bis max. 10% bei Transferdrucken ist produktionstechnisch möglich und wird auch in Rechnung gestellt.
11.3. Die Bekleidung ist nach Waschanleitung in der Bekleidung, jedoch bei Veredelung bis max. 60° C, zu waschen. Sollte im Textil zB max. 40° C angegeben sein, darf dieses Textil nach Veredelung mit max. 40° C gewaschen werden. Reißverschlüsse und Druckknöpfe sind zu schließen. Nicht direkt über den Druck bügeln und Bekleidung auf links drehen. Keinen Weichspüler verwenden, max. 30° C im Trockner wenn dies lt. Waschanleitung im Textil erlaubt ist.
12. Veredelung Reklamation & Austausch
12.1. Druck und Stick wird nach bestem Wissen und lt. Herstelleranweisungen ausgeführt. Eine Garantie bezüglich Haltbarkeit auf den Textilien kann, wegen unterschiedlicher Stoffqualitäten und deren chemischer Ausrüstung, sowie den verwendeten Waschmitteln, nicht übernommen werden.
12.2. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
12.3. Veredelte Ware ist gänzlich vom Um-, Austausch und Rücknahme ausgeschlossen.
13. Bestellartikel, Sonderproduktionen & Sondergrößen
13.1. Bestellartikel, CI-Bekleidung und Sondergrößen sind zur Gänze vom Um-, Austausch und Rücknahme ausgeschlossen.
13.2. Produktionsbedingt kann es bei Sonderproduktionen zu Unter-/Überlieferung von bis zu 10% kommen. Überlieferungen werden in Rechnung gestellt. Bei Unterlieferung besteht keine Verpflichtung diese Differenzmenge nachzuliefern.
13.3. Bei Bestellung von Randgrößen wie Gr. XS, S und ab Gr. 3XL, Überlängen sowie kurzgestellten Größen bitten wir um Abmessung der betreffenden Person. Eine Größentabelle finden Sie im Servicebereich.